Zulassung - Bekannter Versender
Ab 25.03.2013 benötigen Bekannte Versender (VO (EG) 300 / 2008) in Deutschland eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Damit endet die Übergangsregelung vom März 2010 in der Unternemen durch Zeichnung einer Sicherheitserklärung den vorläufigen Status inne hatten.
Aufgrund bundesweit ca. 65.000 bekannter Versender* in Deutschland wird ein Antragsstau erwartet, so dass Unternehmen sich jetzt mit einer Zertifizierung sowie einer Nutzen- und Aufwandsanalyse befassen sollten.
Stichtag für Bekannte Versender: 25.03.2013